Rechtsprechung
   OLG München, 06.05.1993 - 27 W 101/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4060
OLG München, 06.05.1993 - 27 W 101/92 (https://dejure.org/1993,4060)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.1993 - 27 W 101/92 (https://dejure.org/1993,4060)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 27 W 101/92 (https://dejure.org/1993,4060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Fachtechnische Bewertungsfragen als zulässige Beweisfragen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen a.a.R.d.T. als Beweisthema eines sBV?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fachtechnische Bewertungsfragen; Zulässigkeit; Beweisfragen

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 12.06.2017 - 1 W 51/17

    Unzulässige Fragen in einem selbständigen Beweisverfahren

    Nach einer Entscheidung des OLG München vom 06.05.1993 (27 W 101/92) kann die Behauptung, eine Leistung verstoße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens sein.
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 15 W 170/16

    Frage nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist zulässig!

    Zu dem feststellbaren Zustand einer Sache zählt entgegen der Ansicht des Landgerichts aber auch, wie eine Leistung fachmännisch einzuordnen ist und ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht oder widerspricht (vgl. OLG München, Beschluss vom 6.5.1993 - 27 W 101/92 - BauR 1994, 275; Schreiber in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 485 Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Das gilt insbesondere für den medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebiets (BGH, NJW 1995, 776, 777), dessen Verletzung deshalb ebenso zum Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens gemacht werden kann wie der für einen Werkmangel maßgebliche Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik (vgl. dazu etwa OLG München, BauR 1994, 275).
  • OLG Celle, 09.04.2015 - 13 W 18/15

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren i.R.e. selbständigen Beweisverfahrens

    Grundsätzlich dürfte eine dahingehend formulierte Beweisfrage zwar so zu verstehen sein, dass geklärt werden soll, ob unter technischen Gesichtspunkten ein Mangel vorliegt, mithin gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen wurde (Koeble in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 2. Teil, Rn. 93; kritisch: OLG München, Beschl. v. 6. Mai 1993 - 27 W 101/92, BauR 1994, 275).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Das gilt insbesondere für den medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebiets (BGH, NJW 1995, 776, 777), dessen Verletzung deshalb ebenso zum Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens gemacht werden kann wie der für einen Werkmangel maßgebliche Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik (vgl. dazu etwa OLG München, BauR 1994, 275 ).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2023 - 8 W 6/23

    Frage nach Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist zulässig!

    Zur Zustandsfeststellung einer Sache im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört auch die fachtechnische Einordnung einer sich in einem Bauwerk zeigenden Leistung als den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend oder widersprechend (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2017 - 15 W 170/16 -; OLG München, Beschluss vom 06.05.1993 - 27 W 101/92 -, BauR 1994, 275 f.; Herget in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 487 Rn. 4; Manteufel in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. Aufl., Rn. 3117; Frechen in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. Aufl., Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht